Naturheilpraxis Ki-Harmonie
Schmerzfreiheit - Beweglichkeit - Entspannung

Praxisinformationen

Tu Deinem Leib etwas Gutes, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen.
- Teresa von Ávila -

 

Jeder Mensch ist individuell und jede Behandlung ist einzigartig. Jede Behandlung wird in ruhiger und entschleunigter Atmosphäre mit Respekt und Achtsamkeit durchgeführt.

Ich möchte Ihnen helfen, Ihre körperliche und geistig-seelische Ausgewogenheit wiederzuerlangen, Ihre Schmerzen zu lindern oder gar zu eliminieren und Ihnen Lebensqualität und Lebensglück zurückgeben. Der Körper verfügt über erstaunliche Fähigkeiten zur Selbstregulierung. Als Therapeut gebe ich dazu den Anstoß.
Die Normalisierung der Körperfunktionen ist das wesentliche Behandlungsziel. Es kommt zu einer verbesserten Blutzirkulation und einer spürbaren Anregung der körpereigenen Heilkräfte. Aus Sicht der Chinesischen Medizin werden dabei auch energetische und strukturelle Blockaden aufgelöst, was zu einer Harmonisierung der Körperfunktionen führt.


Je nachdem, mit welchen Beschwerden Sie zu mir kommen, kann es sinnvoll sein, verschiedene Therapien zu kombinieren.

Entspannung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil meiner Behandlungen. In der Technik muss ein System erst "heruntergefahren" werden, bevor die Wartungsarbeiten beginnen können. Genauso ist es im menschlichen Körper. Wenn er sich entspannt, wird Stress abgebaut und die Selbstheilungskräfte des Körpers können besser wirken. In diesem Zustand sind Sie für die Behandlung wesentlich empfänglicher, als in einem angespannten Zustand.

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Praxis 

Praxisanschrift, Kontaktdaten und Bankverbindung

Ihr Weg zu mir

Anfahrt mit dem PKW und mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Behandlungsablauf und –ziele

Behandlungsziele sind u.a.: Schmerzreduktion, wenn möglich Schmerzfreiheit, Verbesserung der Beweglichkeit, körperliche Balanceoptimierung, Verbesserung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens sowie geistig-seelische Stabilität, Ausgleich zwischen Leben und Arbeit.                 

Abrechnung

Zwischen Patient und Heilpraktiker kommt ein Behandlungsvertrag gem. § 630a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande. Patienten und Klienten sind immer Selbstzahler/innen. Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung in bar oder per Überweisung zu begleichen. Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Patienten mit Zusatzversicherungen für die HP-Behandlung wird eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 
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