Naturheilpraxis Ki-Harmonie
Schmerzfreiheit - Beweglichkeit - Entspannung

Abrechnung und Preise

Zwischen Patient und Heilpraktiker kommt ein Behandlungsvertrag gem. § 630a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zustande. Patienten und Klienten sind immer Selbstzahler/innen. Die Behandlungskosten sind nach der Behandlung in bar oder per Überweisung zu begleichen.

Generell werden bei Selbstzahlern die Behandlungskosten mit 80,00 € je Stunde abgerechnet, unabhängig davon, welche Therapiekombination angewendet wird. Meine Bankverbindung finden Sie weiter unten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen dürfen aufgrund der Bestimmungen des V. Sozialgesetzbuches keine Heilpraktikerleistungen erstatten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für gesetzlich Versicherte eine private Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden abzuschließen.

Die Tatsache, dass Heilpraktikerleistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist leider für viele Interessierte ein Grund, die Behandlung nicht in Anspruch zu nehmen. Dabei sind die Behandlungskosten in der Regel durchaus überschaubar. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch z.B. die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Private Krankenversicherung / Private Zusatzversicherungen

Heilpraktikerrechnungen können von privaten Krankenversicherungen ganz oder teilweise erstattet werden. Die Leistungen sind abhängig von der Diagnose, den Versicherungsbedingungen sowie von den angewandten Verfahren. Die Rechnungsstellung für Patienten, deren Versicherung Heilpraktikerleistungen erstattet, erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH = Gebührenverordnung für Heilpraktiker, Stand 1985). Der Heilpraktiker ist jedoch nicht an diesen Rahmen gebunden. Erfragen Sie vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung, welche Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker in welcher Höhe erstattet werden. Dies gilt für Erwachsene und Kinder.

Behördenbedienstete und Beamte

Behördenbedienstete und Beamte erhalten oftmals (auch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen. Auch hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle. Für die Leistungen aus der zusätzlich vorhandenen privaten Krankenversicherung gelten die oben genannten Hinweise.  Dies gilt für Erwachsene und Kinder.

 

Bankverbindung:
Konto: 4170187400
BLZ:    577 615 91
IBAN:   DE18 5776 1591 4170 1874 00
Bank:   VR Bank RheinAhrEifel eG

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,
sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.


Andernfalls kann Ihnen eine Ausfallpauschale bis zu 70,-- € in Rechnung gestellt werden.


Preise für  Shiatsu-Behandlungen

Große Shiatsu-Behandlung m./o. Anamnese 90 min

€ 120,00

Kleine Shiatsu-Behandlung 60 min

€ 80,00

Energiemassage auf dem Shiatsu-Stuhl 20 min

€ 25,00

Preise für  Massagen

Aromaöl-Rückenmassage 30 min

€ 40,00

Aromaöl-Meridianmassage 70 min

€ 90,00

Breuss-Massage 30 min

€ 40,00

Chinesische Fußreflexzonenmassage 30 min

€ 40,00

 
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